Als Sonderpflegestellen werden Bereitschaftspflegestellen, Verwandtenpflegestellen, Sozialpädagogische Pflegestellen und Heilpädagogische Pflegestellen bezeichnet.
Alle diese Pflegestellen haben besondere Merkmale, die ihre Aufhaben definieren.
Sonderpflegestellen sind erfahrene Pflegeeltern. Eine Ausnahme bilden die Verwandtenpflegestellen.
Alle Pflegeeltern benötigen eine gute Vorbereitung auf ihre Aufhabe.
Die Sonderpflegestellen benötigen eine besondere Vorbereitung auf diese herausfordernden Aufgaben.