Zielgruppe:
- Pflegeeltern, die die Eignungskriterien erfüllen und die bereits ein Pflegekind mit erhöhtem sozialpädagogischem Betreuungsaufwand in ihrem Haushalt betreuen
- Pflegeeltern, die die allgemeinen Eignungskriterien erfüllen und die sich auf die Aufnahme eines Pflegekindes mit erhöhtem sozialpädagogischem Betreuungsaufwand vorbereiten möchten
Abschluss:
Zertifikat
Inhalte:
- Bedeutung und Anforderungen an Sozialpädagogische Pflegestellen
- Spezifische sozial- und versorgungsrechtliche Fragen im Pflegekinderwesen für Pflegekinder mit besonderen Bedürfnissen
- Achtsamkeit und Selbstfürsorge für sozialpädagogische Pflegeeltern
- Psychosoziale Besonderheiten von Pflegekindern: Bindungsstörungen, ADHS, FASD, Autismusspektrum, selbstschädigendes Verhalten…
- Trauma, Teil 1, Hirnorganische Vorgänge, Sekundärtraumatisierung, Stärkung der Resilienzfähigkeit traumatisierter Pflegekinder
- Trauma, Teil 2, Mit traumatisierten Kindern leben (Arbeit an Fallbeispielen/ Fallsupervision) 7. Kolloquium
Stundenumfang:
- 42 Stunden Teilnahme in Präsenz
- Erarbeitung einer schriftlichen Kolloquiumsarbeit
- Nachweis über den Besuch eines weiteren Tagesseminars zu einem spezifischen Thema
- Die Teilnehmenden haben mindestens 80% der gesamten Unterrichtszeit teilgenommen und damit den Pflichtteil an Unterrichtsstunden des Qualifikationskurses erfüllt.
Kosten:
- 400,00€ pro Person (für Teilnehmende aus Sachsen-Anhalt)
- 500,00€ pro Person (für Teilnehmende aus anderen Bundesländern)
Zeit und Ort:
Seminarzeiten sind jeweils samstags von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr in Bernburg.
Es finden 7 thematische Seminartage statt. Für den Kursstart ist eine verbindliche Mindesteilnehmerzahl Voraussetzung. Stehen genügend Teilnehmende fest, werden die genauen Termine rechtzeitig geplant und mind. 8 Wochen vor dem Kursstart bekannt gegeben. Die Seminarzeiten fallen grundsätzlich nicht in die Ferien von Sachsen-Anhalt oder in Brücken- bzw. Feiertagswochenenden.
Anmeldung:
Anmeldungen sind jederzeit durch Zusendung des vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars (PDF-Datei) möglich unter: ines.spengler@pflegekinderwesen.de
Hinweis:
Über die Einstufung von Pflegepersonen als Sozialpädagogische Pflegestelle und damit über die Gewährung eines erhöhten Erziehungsbeitrages entscheidet jeweils das örtlich zuständige Jugendamt des Pflegekindes, wenn dies im Einzelfall geboten ist! Die Kosten sind von den Teilnehmenden selbst zu tragen. Einen Kostenzuschuss können Pflegeeltern auf eigenen Antrag für Fortbildung durch ihr örtlich zuständiges Jugendamt prüfen lassen. Änderungen bleiben vorbehalten!